- 4870 e - 1329. September 15. Semydrocicz (Schöbekirch) vor der Kirche. XVII kal. Oct. Jakob, Pfarrer zu Schöbekirch, führt in seiner Prozesssache mit dem Pfarrer von Kostenblut zur weiteren Begründung seiner Beweisanträge die Zeugen Peter gen. Dlugos, Olbracht von Wilkow (Wilkau, Kr. Neumarkt), Peter gen. Propst, Peter gen. Gärtner von Jacobcoviez (Jakobsdorf, Kr. Neumarkt), Arnold, Sohn des weiland Arnold zu Semydrozicz, und Rogala, Gärtner zu Sycorczicz (Meesendorf) vor, die unter Eid u. a. folgendes aussagen: Peter Dlugos, Erbherr zu Sycorczicz, über 40 Jahr alt, sagt aus, dass seit Gründung der Kirche zu Sch. die Zehnten dorthin gehören, er erinnere sich wohl der Gründung vor 28 oder 27 Jahren. Seine Altvordern hätten von dem Breslau er Bischof, als sie die Kirche gründen wollten, es nicht erhalten können, bis sie an den Gnesener Erzbischof appellirten. Die Zehnten waren frei, wie er von seinem Vater hörte, und man gab dieselben frei, an welche Kirchen wisse er nicht, ebensowenig auf Grund welcher Gewohnheit, die übrigen Fragen bejahte er als Augenzeuge. Auf die achte, er hätte von seinen Vorfahren, welche die Kirche gründeten, gehört, als der Pfarrer von Sch. durch den Pfarrer von K. wegen der Zehnten gehindert wurde, sei vereinbart worden, dass weiland Johann, Pf. von K., auf Lebenszeit jährlich 4 Mk. erhielte, und dass nach dessen Tode die Zahlung aufhören sollte etc. - Olbracht von Wilkow, ca. 40 Jahr alt, sagt aus, dass die Zehnten seit Gründung der Kirche zu Sch. dorthin gehörten, wie er vernommen. Diese wurden freiwillig bisweilen nach K., bisweilen nach Neperin (Nippern) in Dreikorn gegeben. Die Kirche sei auf die Orte begründet, von denen diese Zehnten gegeben würden. Wer diesen Sprengel umgrenzt, wisse er nicht etc. - Peter, gen. Propst, Gärtner zu Jacubcovicz (Jakobsdorf), 25 Jahr alt, weiss, dass die Zehnten, solange er denken könne, dorthin gehörten und gegeben wurden, wie er gesehen. Die Zehnten seien, wie er aus dem allgemeinen Rufe gehört, frei und wurden frei den Kirchen, welchen man wollte, gegeben. Sie lägen innerhalb der Grenzen der Parochie. Mit dem Kreuze würde die Parochie umgangen, dass das Wetter die Früchte nicht beschädigte. Welcher Bischof diese Zehnten umschrieben, wisse er nicht. Er hätte gesehen, dass die Zehnten selbst durch den Pfarrer von Sch. eingefahren wurden, und er selbst hätte bisweilen auf dessen Bitte einen Theil von ihnen eingefahren, und niemals hätte er vernommen, dass jemand auf diese Zehnten einen Gegenanspruch erhoben hätte, und dies wäre allgemein bekannt in Sch. Als er mit Konrad, weiland Pfarrer von Sch., zusammen war, habe er ihn sagen hören, dass er 4 Mk. wegen der Kirche zu Sch. dem Pfarrer zu K. zahle; weshalb, wisse er nicht, noch wer damals Pfarrer von K. gewesen wäre etc. - Peter, Gärtner zu Jacubcovicz, über 30 Jahr alt, bestätigt, dass die Zehnten zu Sch. seit Gründung der Kirche dorthin gehörten. Dies wisse er sicher, weil er selbst diese durch den Pfarrer von Sch. habe einfahren sehen. Vor der Gründung der Kirche zu Sch. gehörten diese Zehnten nach Neperyn (Nippern) wegen der Gründung der Kirche daselbst, weil sie deren Dorf war, und nachdem die Kirche zu N. gegründet worden war, wurden sie freiwillig zwei oder drei Jahr nach K. gegeben. So wisse er es, und sein Vater hätte es ihm so gesagt. Die Gründung der Kirche zu Sch. sei, wie er sich erinnere, 27 Jahr her. Die Zehnten lägen innerhalb der Grenzen der Parochie von Sch.; dies wisse er, weil er dort geboren. Wer die Parochie umgrenzt, wisse er nicht. Die Zehnten wurden vom Pfarrer von Sch. ohne jeden Einspruch eingefahren. Er wisse ferner, dass der erste Pfarrer von Sch. Paul hiess, der zweite Johann, der dritte, wie ihm scheine, Conrad, dann Lorenz, dann Nikolaus und jetzt Jakob; alle diese hätten die Zehnten, wie er gesehen, frei eingenommen. Wegen der 4 Mk. sei von dem Breslauer Bischof, dessen Namen er nicht wüsste, in seiner Gegenwart mit dem weiland Johann, Pfarrer von K., vereinbart worden, dass zu dessen Lebzeiten jährlich ihm die 4 Mk. von dem Pfarrer von Sch. für diese Zehnten, welche er für sich und seine Kirche in Anspruch nahm, gegeben würden, und dass mit dessen Tode die Zahlung aufhören sollte. Er sei deshalb darüber unterrichtet, weil er seine Herren auf einem Wagen damals nach Breslau gefahren habe etc. - Rogala, Gärtner zu Sycorczicz (Meesendorf), bekennt, dass er sieh der Kanonisation der hl. Hedwig (1268) erinnere. Vor der Gründung der Kirche zu Sch. wurde der Zehnte nach Neperin (Nippern) für die Erbauung der Kirche daselbst in dreifachem Korn (in grano triturato) gegeben, und als diese Kirche zu Nippern erbaut ward, gaben sie die Zehnten frei den Kirchen, welchen sie wollten, einige nach K., einige an andere Orte; dies hätte er von den Herren, welche die Kirche zu Sch. gründeten, sagen hören, aber nach Gründung dieser Kirche wurden die Zehnten nur an diese Kirche entrichtet; dass die Zehnten frei wären, wisse er vom Erzählen und von den genannten Herren. Auf Grund welcher Gewohnheit wisse er nicht. Die Zehnten lägen innerhalb der Parochie der Kirche zu Sch., wo er sich seit seiner Jugend aufgehalten. Ob sie umgrenzt worden wären, wisse er nicht. Die Zehnten wurden vom Pfarrer von Sch. stets ohne Widerspruch eingezogen. Die 4 Mk. wären dem damaligen Pfarrer Johann von K. auf dessen Lebenszeit bewilligt worden. Auf die Frage, wohin die Leute zu Sch. vor der Gründung der Kirche zu Sch. (zur Kirche) gingen, und wo sie beerdigt wurden, antwortete er, die vornehmen Herren wurden in Nippern, die Armen zu K. beeidigt. Dies hätte er zwar nicht gesehen, aber aus allgemeiner Rede gehört etc. - Arnold, einst Erbherr zu Semydrozicz, versichert, zwei Hufen in Ylniscz (Illnisch) zu haben und sich der Kanonisation der hl. Hedwig (1268) zu erinnern. Dass die Zehnten der Kirche zu Sch. gehörten, wisse er deshalb, weil er mit seinen Oheimen, als sie die Kirche zu Sch. gründen wollten, den Breslauer Bischof deshalb angegangen und ihn um seine Einwilligung gebeten hätten. Dieser verzögerte aber diese Angelegenheit, und deshalb hätten sie sich an den Gnesener Erzbischof, dessen Namens er sich nicht erinnere, gewendet und an ihn, als er nach Breslau gekommen war, appellirt. Vor diesem hätte er sich mit seinen Freunden über den Breslauer Bischof, dass er die Gründung einer Kirche zu Sch. nicht erlauben wollte, beschwert. Der Erzbischof schickte darauf seinen Kaplan, dessen Namen er nicht wisse, um zu untersuchen, ob die Kirche zu Sch. gegründet werden könnte. Auf dessen Bericht sandte dann der Erzbischof denselben zu genanntem Bischof, auf dass dieser erlaubte und anordnete, diese Kirche zu gründen, und genannter Bischof beauftragte den Breslauer Scholastikus Walther, dieser einen gewissen Priester, wie er glaube Heling von Lubens (Leubus), Mönch, welcher auch die Kirche, in welchem Jahre wisse er nicht, gründete; allem diesem habe er beigewohnt. Der Pfarrer von K. hätte dagegen protestirt. Vor der Gründung der Kirche zu Sch. wurden die Zehnten freiwillig in Dreikorn gegeben, von einigen nach Polnisch-Schweinitz, von anderen nach K., von anderen nach Neumarkt an das Hospital, von anderen nach Breslau an die Predigerbrüder, und zur Messe ging man in die nächste Kirche, er selbst nach (Polnisch-)Schweinitz und andere, die es näher hatten, nach K. Freiwillig wären die Zehnten, weil sie dieselben der gegründeten Kirche überwiesen hätten; auf Grund welcher Gewohnheit diese Zehnten frei wären, wisse er nicht. Mitten in den Gütern, von welchen diese Zehnten kämen, läge die Kirche, und der Bischof hätte sie ihr zugeschrieben, ob mit Einwilligung des Kapitels, wisse er nicht. Dies wisse er deshalb, weil er deswegen bei dem Bischof selbst sich bemüht habe. Von altersher wäre die Gewohnheit gewesen, dass die, welche ihre Zehnten nicht frei hatten und zu anderen Kirchen gingen, jenen Kirchen gaben, ut contentabantur, und die sie frei hatten, sie an ihre Kirchen oder Parochieen gaben. Gesehen und gehört hätte er, dass die Bewohner von Sch. sich zu ihrer Kirche hielten und seit ihrer Gründung seien nur ihr die Zehnten gegeben worden. Ein gewisser Priester namens Paulus, der die Kirche von Sch. verwaltete, sei, als er vorn Pfarrer Johann dem Schwaben von K. wegen der Zehnten gemahnt wurde, nach Breslau gegangen und hätte mit diesem auf dessen Lebenszeit eine Vereinbarung geschlossen, dass man ihm jährlich zahlen sollte 4 Mk. für den in früheren Zeiten durch ihn den Menschen zu Sch. gethanen Dienst (d. h. Gottesdienst) etc. Prozessrotulus des Vincenzstifts v. J. 1329 etc. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |